Im zweiten Weltkrieg
Die Gütezeichenverordnung (GZVO) verstärkt 1942 das Mitspracherecht des Reichswirtschaftsministeriums. RAL bleibt für die Genehmigung und Entziehung von Gütezeichen sowie deren Überwachung zuständig und vergibt noch 1944 einzelne Gütezeichen. In diesem Jahr wird RAL in der „Neuordnung der Deutschen Normen“ dem Deutschen Normenausschuss (DNA) zugeordnet. Vieles bleibt jedoch bloße Absicht: Nach Kriegsende stellt RAL die Arbeit ein. Von seiner Wohnung aus bemüht sich der frühere RAL Geschäftsführer in den Folgejahren um die Wiederbelebung von RAL.