Neues RAL Gütezeichen Schadstoffsanierung im Bestand für sachgerechte Sanierungen und mehr Wohngesundheit
Dass in vielen älteren Gebäuden gesundheitsgefährdende Schadstoffe verbaut sind, ist nicht neu. Heute verbotene Bestandteile von Holzschutzmitteln wie Lindan und Pentachlorphenol (PCP), gesundheitsgefährdende Bleirohre oder Formaldehyd lassen sich bei einer Sanierung entfernen. Gerade bei Fertighäusern der Baujahre ab Mitte 1960 bis Mitte 1980 finden sich neben den genannten Schadstoffen häufig auch Chloranisole. Die Stoffgruppe hat zwar in aller Regel nur wenig Auswirkungen auf die Gesundheit, kann aber sehr unangenehm riechen. Ein großes Gesundheitsrisiko stellt hingegen Asbest dar, das von ca. 1900 bis 1990 gerne genutzt wurde. Die Mineralfaser heute als krebserregend bekannt galt lange als langlebig und feuerbeständig und wurde deshalb gern für Dachplatten, Fassaden, Putze und viele weitere Bauteile verwendet. Seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten, befindet sich aber trotzdem noch in zahlreichen Bestandsgebäuden. Genau wie bei den bereits genannten Schadstoffen sollten hier Fachbetriebe die Erkundung, die Fachplanung sowie die Durchführung der Sanierung und die Entsorgung der Gefahrstoffe übernehmen.
Bevor es an die Entsorgung der belasteten Baustoffe geht, muss jedoch erst einmal geprüft werden, ob, wo und welche Schadstoffe in einem Bestandsgebäude zu finden sind und wie diese sachgerecht entfernt werden können. Für diesen Schritt braucht es erfahrene und kompetente Experten. Nur so kann die Entfernung der Schadstoffe bestmöglich erfolgen, so Sandra Giern, Geschäftsführerin der Gütegemeinschaft Schadstoffsanierung e. V. Das neue RAL Gütezeichen Schadstoffsanierung im Bestand signalisiert, dass die unter der Gütesicherung angebotenen Planungs- und Sanierungsleistungen hohe Qualitätsstandards erfüllen.
Sie sind in den Güte- und Prüfbestimmungen klar definiert, die zum einen die gutachterliche Erfassung von Gebäudeschadstoffen und Biostoffen beinhalten. Zum anderen umfassen sie die Fachplanung für die Sanierung mit detaillierten Sanierungs-, Entfrachtungs- und Entsorgungskonzepten. Sie berücksichtigen auch die Vorabdeklaration der anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle sowie die Ausführung der Sanierung. Die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen wird durch eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung sichergestellt. So kann die Erkundung, Fachplanung und Sanierung sach- und fachgerecht bestens vorbereitet durchgeführt werden.
Weitere Informationen:
Gütegemeinschaft Schadstoffsanierung e. V.
Frau Geschäftsführerin Dipl.-Ing. Sandra Giern
Von-der-Heydt-Straße 2
10785 Berlin
Tel.: (030) 20 005 27-60
E-Mail: INFO(AT)RAL-SCHADSTOFFSANIERUNG.DE
Internet: WWW.RAL-SCHADSTOFFSANIERUNG.DE
Informationen zur RAL Gütesicherung
Für die Anerkennung von RAL Gütezeichen im Produkt- und Dienstleistungsbereich ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz.