Schadstoffgeprüfte Möbel mit transparentem Emissionsnachweis dank neuem RAL Gütezeichen ‚Möbel schadstoffgeprüft‘
Von Sitz- und Kastenmöbeln über Tische und Büromöbel bis hin zu Lattenrosten, Matratzen und Betten – sie alle sind relevant, wenn es um Schadstoffemissionen geht. Entsprechend prüft das neue Gütezeichen ‚Möbel schadstoffgeprüft‘ diese Produktbereiche eingehend. Die Zuordnung in vier Emissionsklassen erfolgt durch die Prüfung eines Möbelstücks auf verschiedene Substanzen. Dazu zählen beispielsweise Formaldehyd und andere flüchtige Substanzen – VOCs genannt.
Das seit über 50 Jahren bestehende Gütezeichen Möbel – auch bekannt als „Goldenes M“ – beinhaltet bereits umfangreiche Güte- und Prüfbestimmungen zu Umwelt und Gesundheit. Möbel mit dem sogenannten „Goldenen M“ müssen zuvor eine umfangreiche Schadstoffprüfung absolviert haben. Das neue RAL Gütezeichen bietet nun die Möglichkeit, den so wichtigen Aspekt der Emissionsprüfung gesondert hervorzuheben und dabei den kompletten Möbelmarkt zu betrachten. Als Voraussetzung für die Einleitung der Erstprüfung im Rahmen der Gütezeichenvergabe müssen Möbel nachweisen, dass sie vollumfänglich alle gesetzlichen und normativen Anforderungen lückenlos erfüllen.
Hierzu gehören z. B. die DIN EN 16516 (Angaben zur Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen beziehungsweise zur Bestimmung von Emissionen in die Innenraumluft) und die DIN EN ISO 16000 (Allgemeine Aspekte der Probenahmestrategie im Bereich Innenraumluftverunreinigungen). Ledermöbel müssen die Anforderungen des Zertifikates OEKO-TEX® LEATHER STANDARD einhalten. Nicht zuletzt gelten die Vergabekriterien von DE-UZ 117 (Umweltzeichen Blauer Engel) für umweltfreundliche Polstermöbel.
Um das neue Gütezeichen ‚Möbel schadstoffgeprüft‘ zu erhalten, muss das Möbel hohe Anforderungen an Emissionen und Geruch nach dem allgemeinen Teil der Güte- und Prüfbestimmungen (Schutz von Umwelt und Gesundheit) erfüllen.
Bei der Festlegung der Grenzwerte des neu eingeführten Gütezeichens wurden die einschlägigen Fach- und Verkehrskreise mit einbezogen.
„Auch nach Einführung eines Gütezeichens werden die Güte- und Prüfbestimmungen fortlaufend überprüft und weiterentwickelt, damit sie auf dem aktuellen technischen Stand bleiben und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen gerecht werden. So ist gewährleistet, dass das neue RAL Gütezeichen ‚Möbel schadstoffgeprüft‘ auch in Zukunft den größtmöglichen Beitrag zu Umwelt und Gesundheit leistet. Denn Möbel sollten nicht nur ein ansprechendes Design haben und praktisch sein, sondern müssen auch garantiert frei von Schadstoffemissionen sein“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Roßbach, Geschäftsführer von RAL.
Weitere Informationen:
Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.
Herr RA Jochen Winning
Friedrichstraße 13 – 15
90762 Fürth
Tel.: (0911) 950 99 98-0
Fax: (0911) 950 99 98-50
E-Mail: DGM(AT)DGM-MOEBEL.DE
Internet: WWW.DAS-GOLDENE-M.DE/DE/
Informationen zur RAL Gütesicherung
Für die Anerkennung von RAL Gütezeichen im Produkt- und Dienstleistungsbereich ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz.