Bundesförderung effizienter Gebäude

Anerkennung von Gütegemeinschaften durch die Deutsche Energie-Agentur

Energieeffizienz fördern und profitieren: Für die BEG-Förderung müssen unabhängige Expertinnen und Experten in die Planung eingebunden werden. Die Anerkennung von Gütesicherungen erfolgt nach strengen RAL Kriterien. Interessierte Gütegemeinschaften können bei der dena die Anerkennung ihrer Gütesicherung beantragen.

Notariell beglaubigtes Dokument in einer offenen Dokumentenmappe.

Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sind als Voraussetzung für die Inanspruchnahmen einer Förderung durch Bauherrinnen und Bauherren unabhängige Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten (EEE) bei der Fachplanung und Baubegleitung einzubeziehen. Die geforderte Unabhängigkeit der EEEs ist dann gleichwertig erfüllt, wenn diese in einem Bau- oder Handwerksunternehmen angestellt sind, dessen Produkte und Leistungen nach einer Gütesicherung definiert und überwacht werden. Die Gütesicherung muss dabei die Anforderungen von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) erfüllen und durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Durchführer der BEG-Richtlinien anerkannt werden.

Die Organisation der Anerkennung wird von der Koordinierungsstelle der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (EEE-Liste) bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) übernommen. Diese hat RAL damit beauftragt, die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Gütesicherung nach den Grundsätzen für Gütezeichen zu prüfen.

Antragsstellung und Kontakt

Interessierte Gütegemeinschaften können bei der dena unter folgendem Link einen Antrag auf Anerkennung ihrer Gütesicherung im Rahmen der BEG stellen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.