RAL Vereinbarungen
Klarheit und Wahrheit im WarenverkehrDie Vorteile der RAL Vereinbarungen auf einen Blick
RAL Vereinbarungen entstehen in einem vielschichtigen Verfahren. Alle Wirtschaftsbeteiligten erhalten Kenntnis von den Entwürfen zur Zustimmung oder Ablehnung. Eine RAL Vereinbarung tritt erst in Kraft, wenn alle Betroffenen inhaltlich zugestimmt haben.
- RAL Vereinbarungen dienen dem Zweck, Missverständnisse im Handels- und Warenverkehr auszuschließen
- Neben den betroffenen Fach- und Verkehrskreisen (Hersteller, Handel, Verbraucherschaft, Behörden, Prüfwesen) werden alle Kammern des Deutschen Industrie- und Handelskammertags befragt.
- Das ungewöhnlich vielschichtige Entstehungsverfahren von RAL Vereinbarungen gibt Gerichten die Möglichkeit, ihren Inhalt als Handelsbrauch anzusehen. Die Nichtbeachtung von RAL Vereinbarungen im Wirtschaftsverkehr wird von Gerichten als Verstoß gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts angesehen.
Übersicht aller RAL Vereinbarungen
RAL-Nummer | Ausgabe | Titel | RAL Druckschrift |
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1. Leder, Lederwaren, Austauschwerkstoffe für Leder, Rauchwaren | |||
RAL 060 A2 | 03.12 | Abgrenzung des Begriffes Leder gegenüber anderen Materialien, Bezeichnungsvorschriften | Zur Bestellung bei DIN Media |
RAL 062 B3 | 04.13 | Bekleidungsleder und Lederbekleidung, Bezeichnungsvorschriften | Zur Bestellung bei DIN Media |
RAL 063 A2 | 04.13 | Sattler-, Polster- und Täschnerleder und daraus hergestellte Lederwaren, Bezeichnungsvorschriften | Zur Bestellung bei DIN Media |
RAL 064 A | 05.01 | Handschuhleder und Lederhandschuhe, Bezeichnungsvorschriften | Zur Bestellung bei DIN Media |
RAL 075 A4 | 04.13 | Rauchwaren (Felle zu Pelzwerk) und daraus hergestellte Erzeugnisse (Pelze), Bezeichnungsvorschriften | Zur Bestellung bei DIN Media |
2. Farben, Lacke, Bindemittel, Chemikalien | |||
RAL 849 B4 | 04.13 | Reiner Leinölkitt, Güte- und Bezeichnungsvorschriften | Zur Bestellung bei DIN Media |
>span class="m-table__h6">3. Sondergruppen | |||
RAL 991 A3 | 04.13 | Reinigung textiler Fußbodenbeläge, Begriffsbestimmungen | Zur Bestellung bei DIN Media |
iStockphoto/gradyreese
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